Aufnahme

Unser Kindergarten am Teinenkamp liegt im Soester Norden. Der Träger – der Christliche Eltern- und Förderverein Soester Norden e.V. – hat den Soester Norden schon im Namen und fühlt sich dem Norden natürlich auch verpflichtet. Grundsätzlich werden aber Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet Soest inkl. der Soester Ortsteile aufgenommen. Eine Aufnahme von Kindern aus umliegenden Städten und Gemeinden ist rechtlich nicht möglich.

Die Aufnahme erfolgt nach festgelegten Kriterien, u.a.

  • Kinder mit Geschwistern im Kindergarten am Teinenkamp
  • Mitgliedschaft im Christlichen Eltern- und Förderverein Soester Norden e.V. -
  • Berufstätigkeit der Eltern

Diese Kriterien sind gemeinsam vom Team, dem Träger und dem Elternbeirat entwickelt und beschlossen worden.

Besichtigung und Kita-Karte

Jedes Jahr im Herbst können Sie unseren Kindergarten im Rahmen der festgelegten Besichtigungstermine kennenlernen. Hierbei werden Sie von unseren Erzieherinnen und der Kindergartenleitung durch die Einrichtung geführt und können sich alle Räume und Funktionsbereiche in Ruhe anschauen. Die Termine hierzu finden Sie frühzeitig auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles.

 

Seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 können Eltern aus Soest ihre Kinder digital vormerken lassen. Beim diesem Vormerkungsverfahren werden alle wichtigen Angaben zur Anmeldung über ein Online-Formular erfasst. Zu finden ist das Formular auf www.soest.de unter der Rubrik „Rathaus online“. Von hier aus werden Sie auf Wunsch auch direkt auf die Website der Kitas verlinkt, damit sie sich umfassend informieren können.

 

Die Eltern sollten ihr Kind mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Aufnahme-Termin vormerken. Ein persönlicher Kennenlernen-Termin in der Kindertageseinrichtung sollte vorher erfolgen.

 

Unabhängig von der digitalen Abwicklung werden die Kita-Betreuungsplätze nach denselben Grundsätzen vergeben wie bisher. Die Eltern können drei Wunsch-Kitas nennen. Die erstgenannte Kita prüft, ob den Eltern ein Platz angeboten werden kann. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Prüfung in den weiteren beiden Kitas bzw. in der Verwaltung. In jedem Fall wird den Eltern ein Betreuungsplatz angeboten. Der Betreuungsvertrag wird dann mit der Kita direkt und in herkömmlicher schriftlicher Form abgeschlossen.